Friedhof Rohrbach an der Lafnitz

Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und des Gedenkens. Daher gelten folgende Regeln:
- Rauchen, Lärmen und Spielen sind verboten.
- Radfahren und das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen sind nicht gestattet.
- Tiere dürfen nicht auf den Friedhof mitgenommen werden.
- Abfälle, verwelkte Blumen und Kränze sind ausschließlich an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen. Die Abfälle sind getrennt zu entsorgen, in den schwarzen Tonnen darf ausschließlich Restmüll entsorgt werden!
Grabpflege und Gestaltung
- Jede Grabstätte ist ordentlich und gepflegt zu halten.
- Gräber müssen mit Blumen bzw. immergrünen Pflanzen versehen werden.
- Der vorgeschriebene Grabhügel ist innerhalb von neun Monaten nach der Beisetzung herzustellen.
- Eisengitter, Holzzäune und vollständige Steinabdeckungen über dem Grabhügel sind nicht erlaubt,
- Grababdeckungen aus Stein in einem Ausmaß von 50% der Grabfläche inkl. Sockel und Einfassung sowie einer Bekiesung der Grabfläche in einem Ausmaß von mehr als 50% sind unzulässig.
- Nicht gestattet ist das Aufbringen von Kunststoff- und Glassplittern, Rindenmulch, Hackschnitzel etc.
- Die Errichtung oder Änderung eines Grabdenkmals bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Friedhofsordnung

Antrag auf Auflassung einer Grabstelle
Antrag auf Auflassung einer Urnennische
Antrag auf Übertragung der Nutzungsrechte