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Handwerkerbonus 2024
Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024/maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025
Was wird gefördert?
Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für
Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich
.
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause,
z.B.
Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen,
usw.
Auch
Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau,
bzw.
der Wohnraumschaffung
sind umfasst.
Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem
1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025
.
Es gibt
zwei Förderperioden
, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Die
Antragsphase
für den Handwerkerbonus startet am
15. Juli 2024.
Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die
seit dem 1. März 2024
durchgeführt wurden.
Die Beantragung erfolgt
online
über die Website
handwerkerbonus.gv.at
. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des
BMAW
.
Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Handwerkerbonus
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