Heizkostenzuschuss 2025/2026

Thermostat

Der Heizkostenzuschuss 2025/2026  kann zwischen 16. Oktober 2025  und 27. Februar 2026 in der Gemeinde beantragt werden.
Durch diese Maßnahme werden einkommensschwachen Haushalten unterstützt. 

Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten EUR 340,-


Antragsberechtigungen neu:

  • Drittstaatsangehörige haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss
  • Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die seit mindestens 5 Jahre einen ununterbrochenen Hauptwohnsitz in der Steiermark nachweisen können
  • Die Förderwerber/innen müssen die Heizkosten vorlegen

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison (Oktober 2025-März 2026) beziehen..


Einkommensgrenzen:

für Einpersonenhaushalte: € 1661,00

für Ehepaare: € 2492,00

für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 498,00


Die Überweisung des Heizkostenzuschusses 2025/2026 kann durch das Land Steiermark nur unter Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN durchgeführt werden. Bitte bringen Sie diese Nummer (steht auf Ihrer Kontokarte) daher unbedingt mit, wenn Sie um den Heizkostenzuschuss ansuchen. Sie ersparen sich und den BearbeiterInnen Zeit und Mühe, danke!



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