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Neues Anmeldesystem für den Kindergarten- und Kinderkrippenplatz ab Jänner 2025 für das Kindergartenjahr 2025/2026
Durch die Gesetzesänderung des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes des Landes Steiermark ändert sich der bisherige Anmeldevorgang im Kindergarten und in der Kinderkrippe.
Benötigen Sie einen Betreuungsplatz für das Kindergartenjahr 2025/2026, ist eine Online-Vormerkung ausschließlich über das Kinderportal des Landes Steiermark im Vormerkzeitraum von 10. Jänner bis 28. Februar 2025 verpflichtend notwendig.
Befüllen Sie das Vormerkformular mit den geforderten Daten des Kindes und des/der Erziehungsberechtigten und fügen Sie Ihre drei priorisierten Einrichtungen hinzu und schließen Sie die Vormerkung ab.
Achtung! Die Vormerkung ist keine Garantie für einen fixen Betreuungsplatz.
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