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Was wird gefördert?
• Sanierungsmaßnahmen, z. B. am Dach oder Dachstuhl, Mauertrockenlegungen, am Abgasfang, ...
• Personenaufzüge
• Schaffung und Sanierung von Balkonen oder Loggien
• Veränderung und Erweiterung von Wohnraum (Grundrissänderungen, Wohnungsteilungen, Wohnungszusammenlegungen, Neuschaffung von Wohn-raum bei bestehenden Gebäuden, Erweiterung von Wohnraum durch Zubau)
Wer wird gefördert?
• Eigentümer/innen einer Wohnung oder eines Gebäudes
• Mieter/innen einer Wohnung
• Bauberechtigte
Für Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime werden eine Vielzahl an (Einzel-)Maßnahmen gefördert:
• Verbesserung der thermischen Qualität einzelner Außenbauteile (Fassadendämmung, Deckendämmung, Fenster, Türen)
• Maßnahmen an der Haustechnik (z. B. Heizungsanlagen, Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, Wasser- und Abwasserleitungen, Sanitär- und Elektroinstallationen)
• Sicherheitsrelevante Maßnahmen in Bezug auf Brandschutz, Hochwasserschutz und Einbruchschutz
Energiegemeinschaft mit Energieregions-Managerin DI FH Monika Schausberger
13.06.2024, 14.30 - 15.30 Uhr, Gemeindeamt Rohrbach a.d.L.
Kontakt: Frau DI FH Monika Schausberger 0664 3810927 info@energieregion-wechselland.at
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