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Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Bankverbindung, eine vollständige (!) Aufstellung ihrer Grundstücknummern und bei landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsnummer!
An Ihrem Eigentum aufgetretene Unwetterschäden über € 1.000,-- melden Sie online oder beim Gemeindeamt mit je EINER Meldung nach aufgetretener Schadensart.
Erklärung der Schadensarten:
Schadensart 01
Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar
Schadensart 02
Schäden an Ernte, Flur, Vieh
Schadensart 03
Schäden an Wald, Waldbodenverlust
Schadensart 04
Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen
Schadensart 05
Schäden an privaten Straßen, privaten Brücken
Schadensart 06
Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstbrücken
Weiters ist die Verpflichtungserklärung unterschrieben dem Sachverständigen bei der Schadensschätzung vor Ort zu übergeben.
Privatschadensausweis
Verpflichtungserklärung
»Schadensart 01
- Gebäude und bauliche Anlagen samt Inventar müssen innerhalb von 2 Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.» Schadensarten 02, 04, 05- Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzte Flächen), Vieh,- Schäden durch Hangtiefenrutschungen,- Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken (Hofzufahrten, Güterwegen) müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gemeldet werden.
» Schadensarten 03, 06- Waldschäden bzw. Waldbodenverluste,- Schäden an privaten Forststraßen und Forstbrücken müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gemeldet werden.
Katastrophenfondsinformationen - Agrar-Server Land Steiermark
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