Privatschadensausweis - Katastrophenfondinformationen 2024

Hochwasser

Privatschadensausweis - was müssen Sie tun?

Für die Antragstellung benötigen Sie Ihre Bankverbindung, eine vollständige (!) Aufstellung ihrer Grundstücknummern und bei landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsnummer!

An Ihrem Eigentum aufgetretene Unwetterschäden über € 1.000,-- melden Sie online oder beim Gemeindeamt mit je EINER  Meldung nach aufgetretener Schadensart


Erklärung der Schadensarten:

Schadensart 01

Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar

Schadensart 02

Schäden an Ernte, Flur, Vieh

Schadensart 03

Schäden an Wald, Waldbodenverlust

Schadensart 04

Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen

Schadensart 05

Schäden an privaten Straßen, privaten Brücken

Schadensart 06

Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstbrücken

 

Weiters ist die Verpflichtungserklärung unterschrieben dem Sachverständigen bei der Schadensschätzung vor Ort zu übergeben. 

Privatschadensausweis

Verpflichtungserklärung


Bitte beachten Sie bei der Meldung folgendes:

»Schadensart 01

Gebäude und bauliche Anlagen samt Inventar
  
müssen innerhalb von 2 Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

» Schadensarten 02, 04, 05
- Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzte Flächen), Vieh,
Schäden durch Hangtiefenrutschungen,
- Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken (Hofzufahrten, Güterwegen)
  
müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gemeldet werden.

» Schadensarten 03, 06
- Waldschäden bzw. Waldbodenverluste,
- Schäden an privaten Forststraßen und Forstbrücken 
müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gemeldet werden.


Katastrophenfondsinformationen - Agrar-Server Land Steiermark



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