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Wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland können eine Wahlkarte beantragen.
Beantragen Sie diese bei Bedarf möglichst frühzeitig, damit die Übermittlung an Sie rechtzeitig erfolgen kann.