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Der Heizkostenzuschuss 2026/2027 kann zwischen 01. Oktober 2025 und 26.02.2027 in der Gemeinde beantragt werden.Durch diese Maßnahme werden einkommensschwache Haushalten unterstützt.
Der Zuschuss beträgt für alle Heizungsarten EUR 340,-
Antragsberechtigungen neu:
Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung in der Heizsaison (Oktober 2026-März 2027) beziehen..
Einkommensgrenzen:
für Einpersonenhaushalte: € 1.827,00
für Ehepaare: € 2.741,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 548,00
Die Überweisung des Heizkostenzuschusses 2026/2027 kann durch das Land Steiermark nur unter Verwendung der internationalen Kontonummer IBAN durchgeführt werden.
Bitte bringen Sie diese Nummer (steht auf Ihrer Kontokarte) daher unbedingt mit, wenn Sie um den Heizkostenzuschuss ansuchen. Sie ersparen sich und den BearbeiterInnen Zeit und Mühe, danke!
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