Amtssignatur

Digitale Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz auf ihren Bescheiden und anderen Dokumenten eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.

Nähere Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Bildmarke

Die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz beschränkt die Anbringung der Digitalen Amtssignatur vorläufig auf die Ausstellung von Wahlkarten und verwendet hierzu folgende Bildmarke:

Amtssignatur

Signaturprüfung bei ausgedruckten Dokumenten

 

Ein ausgedrucktes Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Sie können den Ausdruck dazu auf folgende Arten vorlegen:

  • persönlich
  • per Fax
  • per E-Mail (Scan des Dokumentes)
  • postalisch (Original oder Kopie)