Ablauf eines Bauverfahrens

  1. Planung (durch einen befugten Planverfasser - Baumeister, Ziviltechniker)
  2. Baubesprechung mit Planentwurf (Anmeldung am Gemeindeamt)
  3. Ansuchen um Baubewilligung oder Ansuchen um Baubewilligung im vereinfachten Verfahren (Einreichung der Unterlagen mind. 2fach beim Gemeindeamt: Ansuchen, Pläne, Baubeschreibung, Angaben über Bauplatzeignung, Energieausweis - je nach Bauverfahren)
  4. Bauverhandlung (ca. 8 - 12 Wochen nach Ansuchen um Baubewilligung)
  5. Erteilung der Baubewilligung (ca. 3 - 4 Wochen nach Bauverhandlung)
  6. Gesetzliche Zuwartefrist (4 Wochen nach Baubewilligungsbescheid)
  7. Abholung der Bauplakette ("roter Ring") durch den Bauführer
  8. Baubeginn
  9. Baufertigstellung / Ansuchen um Benützungsbewilligung
  10. Baufertigstellungsmeldung beim Gemeindeamt unter Vorlage der Atteste für E-Installation, Rauchfänge und Sicherheitsgläster - abhängig vom jeweiligen Bauverfahren
    a)  Bestätigung des Bauführers gemäß § 38 Stmk. BauG oder
    b)  Ansuchen des Bauwerbers um Benützungsbewilligung
  11. Bei 10. b): Bauendbeschau (ca. 6 - 8 Wochen nach Ansuchen)
  12. Erteilung der (Teil-)Benützungsbewilligung (ca. 2 - 3 Wochen nach 10. a)bzw. 11.) 

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