Gemeindeförderung Wohnbauförderung

Förderung der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz
(jeweils auf Antrag) 

Wohnbauförderung
Einmalbetrag in Höhe der vorgeschriebenen Bauabgabe (max. € 2.000,00), wenn der Bauakt (Baubewilligungsdatum ab 01.01.2011) vollständig abgeschlossen ist und der Hauptwohnsitz im gegenständlichen Objekt angemeldet wurde.

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